
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Auch Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden. Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen uns dies bitte mit Namen der Schule in freier Trägerschaft mit.
Einzugsgebiet: Ortsteile Altranstädt, Großlehna, Frankenheim, Lindennaundorf und einschließlich des Bereichs der Kernstadt Markranstädt nördlich der Bahnlinie
Notwendige Unterlagen zur Anmeldung:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis des anwesenden Elternteils
- Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils
- bei alleinigem Sorgerecht muss die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden
- bei Besuch einer Kindertageseinrichtung kann die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden
- bei geteiltem Sorgerecht muss von beiden Sorgeberechtigten die Unterschrift zur Anmeldung und die Kopie des Personalausweises vorliegen
Außerdem bitten wir Sie, die Formulare herunterzuladen und zur Anmeldung ausgefüllt mitzubringen:
Die Anmeldung kann zu folgenden Terminen vorgenommen werden:
- 08.09.2026 von 08:00 – 11:30 Uhr
- 10.09.2026 von 08:00 – 11:30 Uhr
Das Kultusministerium eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
- die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
- es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
- für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
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